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OVG zur Änderung des Geschlechtseintrags - Polizistin durfte von Beförderung ausgeschlossen werden

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Die Düsseldorfer Polizei hat eine Polizeibeamtin, die zuvor ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich hat ändern lassen, zu Recht von einem Beförderungsverfahren ausgeschlossen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden (Beschl. v. 05.05.2026, Az. 6 B 234/26 u.a.).

Grund für die Entscheidung ist ein anhängiges Disziplinarverfahren gegen die Bewerberin. Das Polizeipräsidium Düsseldorf hat den Verdacht, dass sie ihren Geschlechtseintrag nur ändern ließ, um ihre Beförderungschancen zu erhöhen. Während des laufenden Disziplinarverfahrens darf der Dienstherr Beamte bei einer möglichen Beförderung wegen Zweifeln an der Eignung ausschließen, so das OVG, das damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf aus der Vorinstanz bestätigt.
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